- Jahreslohnsteuerausgleich Arbeitnehmer
- Einkommenssteuererklärung Rentner
- Finanzbuchhaltung
- Erstellung Jahresabschlüsse
- Durchführung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Betriebswirtschaftliche Betreuung
- Existenzgründungsberatung
Die Gebührenberechnung für unsere Leistungen erfolgt gemäß der Steuerberatervergütungsverordnung – StBVV.
Unsere Sprechzeiten sind Montag bis Donnerstags und am Freitag nur nach vorheriger Vereinbarung.